Echte Verbesserungen für erkrankte Selbstständige erreicht

Echte Verbesserungen für EPU und KMU erreicht: Ab Juli 2018 gelten das Krankengeld ab dem 4. Tag und die Erhöhung der Entgeltfortzahlung für erkrankte MitarbeiterInnen

Entgeltfortzahlung NEU
Neben der rechtlichen Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten wurden zwei entsprechende Abänderungsanträge der SPÖ beschlossen. Ab 1. Juli 2018 erhalten alle Unternehmen mit bis zu zehn MitarbeiterInnen eine Erhöhung des Zuschuss für Betriebe bei der Entgeltfortzahlung von 50 Prozent auf 75 Prozent. Für Betriebe, deren MitarbeiterInnen wegen einer Krankheit ausfallen, ist das daher eine große finanzielle Erleichterung.
Krankengeld reformiert
Für Selbstständige, bei denen die Existenz ihres Betriebes von ihrem persönlichen Arbeitseinsatz abhängt haben wir einen politischen Meilenstein erreicht: Ab 1.7.2018 wird das Krankengeld für Selbständige mit weniger als 25 Beschäftigten rückwirkend schon ab dem vierten Tag der Krankheit ausbezahlt, wenn der Krankenstand mindestens 43 Tage anhält. Die neue Regelung ist ein positiver Fortschritt. Das Krankengeld sollte aber generell ab dem vierten Tag der Krankheit ausbezahlt werden. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.