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Beschäftigungsbonus ist mit 1. Juli startklar

Der Beschäftigungsbonus kommt

  • Betriebe profitieren von der Lohnnebenkostensenkung
  • Bonus trägt zur Beschäftigung der offiziellen Wirtschaft bei

Der Beschäftigungsbonus, der für neu eingestellte MitarbeiterInnen die Lohnnebenkosten um die Hälfte senken soll, ist mit 1. Juli startklar. Gehakt hatte es zuletzt vor allem daran, dass die ÖVP bei den Richtlinien noch rechtliche Bedenken hatte. Diese wurden auf Basis von Rechtsgutachten ausgeräumt. Die Richtlinien sind nun unterschrieben.

„Das ist die größte Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahme, die wir je beschlossen haben. Hier geht es um 2 Mrd. Euro, die für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die neue Arbeitsplätze schaffen“, sagte Kern. Damit werde der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit entschlossen fortgesetzt.

Eckpunkte Beschäftigungsbonus

  • Der Beschäftigungsbonus fördert 50 Prozent der Lohnnebenkosten für zusätzliche kommunalsteuerpflichtige Jobs, die einen echten Beschäftigungszuwachs darstellen. Nachbesetzungen, etwa wegen Pensionierungen, werden nicht gefördert. Gefördert werden zusätzliche Jobs ab 1. Juli 2017 für 3 Jahre.
     
  • Gefördert werden nur vollversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die Einstellung geringfügig Beschäftigter wird nicht gefördert.
     
  • Vereinbart sind 2 Milliarden bis 2023. Spätestens 2019 wird evaluiert.
  • Um Missbrauch von vornherein auszuschließen, wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. Die Zusätzlichkeit muss vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer nachgewiesen werden (4-Augen-Prinzip). Zur Überprüfung der Angaben stehen Schnittstellen zwischen austria wirtschaftsservice und Hauptverband der Sozialversicherungsträger bzw. Finanzverwaltung bereit. Zudem soll die GPLA („Gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben“ durch Finanzämter und GKKs) den Beschäftigungsbonus prüfen
  • Gefördert wird die Anstellung von ArbeitnehmerInnen, die beim AMS arbeitslos gemeldet bzw. in Schulung befindlich sind; oder die in den letzten 12 Monaten zumindest 4 Monate eine „gesetzlich geregelte Ausbildung“ in Österreich besucht haben; oder die in den letzten 12 Monaten zumindest 4 Monate in Österreich versicherungspflichtig erwerbstätig gewesen sind.
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