Bewegung bei der Reform der Gewerbeordnung
Die Reform im Überblick:
- Grundumlagen werden vereinfacht
- Freigabe der Teilgewerbe
- Liberalisierung der Nebenrechte
- Erleichterungen im gewerblichen Betriebsanlagenrecht
Christoph Matznetter spricht von "einem guten Ergebnis, von dem vor allem Einpersonen- und kleine UnternehmerInnen profitieren werden".
Besonders in den Bereichen der Grundumlagen, Betriebsanlagenverfahren, Vereinfachung der Nebenrechte sieht der SWV seine Forderungen durchgesetzt.
Die Neuerungen bei der Gewerbeordnung:
- Grundumlagen werden vereinfacht
- UnternehmensgründerInnen müssen im ersten Jahr keine Grundumlage für die WKÖ bezahlen
- UnternehmerInnen mit mehreren Gewerbescheinen innerhalb einer Fachorganisation müssen zukünftig nur eine Grundumlage zahlen. Ein Gewerbetreibender, der sowohl Bäcker als auch Zuckerbäcker ist, zahlt damit nur noch einmal.
- Freigabe der Teilgewerbe: Für die sogenannten Teilgewerbe - das sind solche mit reduziertem Tätigkeitsfeld, etwa Änderungsschneider oder Friedhofsgärtner - soll man künftig keinen Befähigungsnachweis mehr brauchen.
- Liberalisierung der Nebenrechte: Der Umfang, in welchem Gewerbetreibende Nebenleistungen aus anderen Bereichen erbringen dürfen wurde erhöht.
- Bei freien Gewerben soll das künftig in einem Ausmaß von 30 Prozent pro Jahresumsatz sein. Ein Grafiker kann damit bis zu 30 Prozent seines Umsatzes Homepages programmieren.
- Bei reglementierten sind bis zu 15 Prozent erlaubt sind. Ein Fahrzeugtechniker kann so zusätzlich bis zu 15 Prozent Autos lackieren und Klimaanlagen reparieren. Das wurde auf SPÖ-Initiative verhandelt.
- Erleichterungen im gewerblichen Betriebsanlagenrecht
- Verfahrensdauer verkürzt (innerhalb von vier statt sechs Monaten)
- Gewerbeanmeldung wird kostenlos
- One-Stop-Shop: Sämtliche Verfahren (Baurecht, Gewerberecht, Naturschutz, Wasserrecht usw.) werden in einer Gewerbebehörde durchgeführt.
Weiters sind Verbesserungen für den Tourismus erreicht worden: Erleichterungen bei der Sperrstundenregelung, vereinfachte Möglichkeit des Anbietens von Pauschalreisen und Massagen.
Die Novelle zur Gewerbeordnung und zum Wirtschaftskammergesetz soll am 11. Mai im Wirtschaftsausschuss beschlossen und eine Woche darauf im Parlament verabschiedet werden.