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Blümel kürzt Gastronomie und Hotellerie den Umsatzersatz

Nur noch 50 Prozent Umsatzersatz, noch immer keine Lösung für indirekt betroffene Unternehmen

„Planungssicherheit sieht anders aus! Im November haben Restaurants und Hotels noch einen Umsatzersatz von 80 Prozent bekommen, gestern erfahren sie aus einer Pressekonferenz, dass sie auch im Dezember nicht öffnen dürfen und nur noch 50 Prozent Umsatzersatz bekommen“, erklärt Christoph Matznetter, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands (SWV). Dabei bezieht er sich auf die Pressekonferenz zur Konkretisierung der Corona-Maßnahmen, im Zuge derer Finanzminister Blümel auch die Verlängerung des Umsatzersatzes für die Gastronomie und Hotellerie bis zum 31.12. bekanntgab. Ersetzt werden jedoch im Dezember nur noch 50 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats. „Von ‚Koste es was es wolle‘ sind wir mittlerweile weit entfernt“, merkt Matznetter an.

„Aber egal wie hoch der Umsatzersatz für diese Branchen ist, er ist immer noch viel höher als der, der indirekt betroffenen Unternehmen. Die bekommen nämlich noch immer nichts, weil der Finanzminister es nicht schafft, sich ein adäquates System zu überlegen. Er erklärt nur jedes Mal aufs Neue, wie kompliziert es ist, die indirekt Betroffenen zu entschädigen. Aber nur weil etwas kompliziert ist, darf man diese Unternehmerinnen und Unternehmer nicht im Stich lassen“, fordert Matznetter. Indirekt vom Lockdown betroffen sind zum Beispiel Zuliefernde, die mit den geschlossenen Branchen Geschäfte machen.

„Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer haben den Lockdown nicht verschuldet. Daher hat jeder Einzelne von ihnen das Recht auf eine angemessene Entschädigung! Ich fordere Sie nochmals auf, hier endlich Lösungen zu finden, Herr Minister Blümel, auch wenn es vielleicht kompliziert ist. Die Lage dieser UnternehmerInnen ist komplett unverschuldet auch wesentlich komplizierter geworden“, schließt Matznetter ab.

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