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Wirtschaftsverband Österreich
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Corona Hilfen im Überblick

Fixkostenzuschuss 2:

  • großzügiger als der Fixkostenzuschlag 1
  • längere Periode
  • steht allen zur Verfügung
  • nicht rückzahlbar
  • bis zu 100% an Fixkosten können rückerstattet werden
  • mehr Kostenbestandteile sind anrechenbar
  • Einschränkungen: keine Dividendenausschüttungen bis Ende Juni, Bonuszahlungen für Vorstände eingeschränkt

 

Umsatzersatz:

  • Beantragung über Finanz-Online
  • körpernahe Dienstleister erhalten 80%
  • Differenzierungen beim Handel:  Abstufungen 20, 40, 60 Prozent

Fixkostenzuschuss oder Umsatzersatz? Diese Entscheidung muß der Unternehmer treffen, denn beides für den selben Zeitraum zu beantragen ist nicht möglich!

Die Bundesregierung hat Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen präsentiert. Für den Handel und die körpernahen Dienstleister steht ein adaptierter Umsatzersatz als Wirtschaftshilfe zur Verfügung. Analog zum Tourismus werden auch für körpernahe Dienstleistungen für die Zeit der Schließung 80 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt. Für Handelsunternehmen wird es entsprechend der Verderblichkeit und Saisonalität der Ware zu einer Staffelung zwischen 20 – 60 % kommen.

Alle wichtigen Infos dazu hier: Fixkostenzuschuss oder Umsatzersatz

 

Darüber hinaus wurde die Förderrichtlinie für die 2. Phase des Fixkostenzuschusses veröffentlicht.

Die Förderrichlinie gibt es hier: Förderrichtlinie Fixkostenzuschuss II

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