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Der SWV fordert: Rechtssicherheit und dauerhafte Lösungen bei der Entschädigung für Unternehmen

Daher fordern wir:

  • Eine schnelle Auszahlung des Umsatzersatzes und eine aliquote Regelung für indirekt vom Lockdown betroffene Unternehmen, wie Zulieferer der geschlossenen Betriebe, die unverzüglich ausgearbeitet und präsentiert wird.

  • Ein Dauersystem für die Umsatzentschädigung sowohl für bundesweite, als auch regional begrenzte Lockdowns während der Coronakrise.

  • Befristete Hilfsmaßnahmen wie Kurzarbeit, Härtefallfonds oder Fixkostenzuschuss müssen solange verlängert werden, bis sich die wirtschaftliche Lage stabilisiert hat.

  • Für alle Hilfsleistungen für Unternehmen, die auf der Basis von Vergleichswerten aus Vorjahren berechnet werden, soll das Vergleichsjahr 2019 bis zum Ende der Coronakrise beibehalten werden, wobei alternativ auch ein Jahresdurchschnitt 2019 als Vergleichszeitraum gewählt werden kann.

  • Eine authentische Interpretation des ABGB durch den Nationalrat, dass während des Lockdowns Miete/Pacht für die Betriebsräumlichkeiten entfallen. 

  • Die Frage der finanziellen Entschädigung für in Quarantäne befindliche Angestellte klären.

  • Die Reform des Insolvenzrechts muss vorangetrieben werden.

  • Die Home-Office-Regelung muss möglichst bald präsentiert werden.

Diese Bundesregierung lässt unsere Unternehmerinnen und Unternehmer viel zu oft in der Luft hängen! Wir brauchen einheitliche Entschädigungssysteme!

Jedes Unternehmen muss wissen, welche Entschädigungen und in welcher Höhe es im Fall einer behördlichen Schließung erwarten kann. Daher muss endlich ein Dauersystem für Entschädigungen während der Coronakrise ausgearbeitet werden. Wir können nicht immer wieder auf unzählige Pressekonferenzen warten um über viele verschiedene Hilfsmaßnahmen informiert zu werden, über die niemand mehr den Überblick behalten kann. Auch andere wichtige gesetzliche Regelungen sind noch ausständig.

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