Der SWV fordert: Rechtssicherheit und dauerhafte Lösungen bei der Entschädigung für Unternehmen
Daher fordern wir:
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Eine schnelle Auszahlung des Umsatzersatzes und eine aliquote Regelung für indirekt vom Lockdown betroffene Unternehmen, wie Zulieferer der geschlossenen Betriebe, die unverzüglich ausgearbeitet und präsentiert wird.
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Ein Dauersystem für die Umsatzentschädigung sowohl für bundesweite, als auch regional begrenzte Lockdowns während der Coronakrise.
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Befristete Hilfsmaßnahmen wie Kurzarbeit, Härtefallfonds oder Fixkostenzuschuss müssen solange verlängert werden, bis sich die wirtschaftliche Lage stabilisiert hat.
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Für alle Hilfsleistungen für Unternehmen, die auf der Basis von Vergleichswerten aus Vorjahren berechnet werden, soll das Vergleichsjahr 2019 bis zum Ende der Coronakrise beibehalten werden, wobei alternativ auch ein Jahresdurchschnitt 2019 als Vergleichszeitraum gewählt werden kann.
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Eine authentische Interpretation des ABGB durch den Nationalrat, dass während des Lockdowns Miete/Pacht für die Betriebsräumlichkeiten entfallen.
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Die Frage der finanziellen Entschädigung für in Quarantäne befindliche Angestellte klären.
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Die Reform des Insolvenzrechts muss vorangetrieben werden.
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Die Home-Office-Regelung muss möglichst bald präsentiert werden.