Der SWV fordert: SVS Beiträge in den Fixkostenzuschuss aufnehmen!
Daher fordern wir:
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Den Selbstbehalt für SVS-Versicherte endlich abschaffen.
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Die Leistungen zwischen Selbstständigen und Bauern innerhalb der SVS harmonisieren und an das höhere Niveau anpassen.
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SVS-Versicherte sollen Krankengeld ohne Wartefrist ab dem 4. Tag beziehen können. Außerdem soll die Bezugsdauer der Unterstützungsleistung, die UnternehmerInnen im Krankheitsfall erhalten, an die Bezugsdauer für die ASVG-Versicherten (52 Wochen) angepasst und die Wartefrist für eine neuerliche Unterstützungsleistung ebenfalls an die Frist der ASVG-Versicherten (13 Wochen) angeglichen werden.
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UnternehmerInnen, für die das Corona-Virus aufgrund von Vorerkrankungen oder anderer Umstände eine besondere Gefahr darstellt, sollen als Risikopersonen in die Risikogruppen-Verordnung aufgenommen werden. In der Folge sollen diese vom Dachverband der Sozialversicherungsträger informiert werden. Weiters sind sie für ihren Verdienstentgang zu entschädigen. Diese Vergütung soll im Rahmen eines Grundeinkommens von mindestens 1.500 Euro/Monat ausbezahlt werden.
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Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit für Selbstständige soll vereinfacht und der Regelung für ArbeitnehmerInnen angeglichen werden. Der Krankenstand soll dann enden, wenn eine Gesundschreibung durch den Hausarzt oder den Kontrollarzt erfolgt. Nach der Arbeitsunfähigkeitsmeldung durch den Arzt sollen die UnternehmerInnen bis zur ärztlichen Bestätigung der Arbeitsfähigkeit keine weitere Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit erbringen müssen.
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SVS-Beiträge von Selbstständigen sollen im Fixkostenzuschuss anrechenbar sein. Dies soll auch rückwirkend für den ersten Lockdown möglichst automatisiert, antragslos und unbürokratisch ermöglicht werden.
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Stundungen aller Steuerzahlungen und SVS-Beiträge bis März bzw. Juni 2021 bis zu 100.000 € antraglos und automatisch verlängern.