Der SWV fordert: Voller Verdienstentgang für alle Betriebe bis 25 MitarbeiterInnen.
Daher fordern wir:
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Bestehende Hilfsmaßnahmen adaptieren und verbessern oder neue, zielgerichtete und treffsichere Instrumente schaffen.
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Die Pflicht bei der Beantragung des Fixkostenzuschusses einen Steuerberater beizuziehen soll erst ab einer bestimmten Summe bestehen.
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Voller Verdienstentgang für alle Betriebe bis 25 MitarbeiterInnen.
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Alle offenen Anträge zu Härtefallfonds und Fixkostenzuschuss müssen umgehend ausgezahlt und erst im Nachhinein abgerechnet werden.
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Der beschlossene Schutzschirm für Veranstalter soll nach Rechtsgültigkeit rückwirkend ab 1. November 2020 ausbezahlt werden.
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Mit einer Beteiligungsgesellschaft nach dem Vorbild der ‚Stolz auf Wien‘-Beteiligungs GmbH sollen von der Coronakrise stark getroffene Unternehmen mit hoher Relevanz für den Standort Österreich mit Hilfe einer befristeten Beteiligung Eigenkapital zur Verfügung gestellt bekommen.
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Ein Unterstützungsprogramm für Unternehmen, die vollwertige Arbeitsplätze auch in der momentanen Situation schaffen.