Die aktuell gültigen Wirtschaftshilfen
Die aktuellen Wirtschaftshilfen im Überblick
Ausfallsbonus:
- 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
- Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
- Maximaler Rahmen: 2,3 Mio Euro (statt bisher 1,8 )
- Zeitraum: November 2021 bis März 2022
- Beantragung: ab Dezember 2021
Verlustersatz:
- 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
- Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
- Maximaler Rahmen: 12 Mio Euro (statt bisher 10 Mio.)
- Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022
- Beantragung Anfang 2022
Härtefallfonds:
- 40 % Einkommensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
- Ersatzrate: 80 % 100 Euro des Nettoeinkommenentgangs
- Zeitraum: November 2021 bis März 2022
- Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro
Weitere Instrumente: NPO-Fonds und Veranstalterschutzschirm bis März 2022, Garantien bis Juni 2022
NEU: Alle geförderten Unternehmen müssen sich an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe.
Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, z.B. im Zusammenhang mit 2-G Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.
NPO-Fonds:
- Zeitraum: Q4 2021 und Q1 2022
- Dotierung: 125 Mio Euro zusätzlich
Künstler-SVS:
- Zeitraum: November+Dezember 2021 und Q1 2022
- Dotierung: Aufstockung von 150 auf 175 Mio Euro
- Auszahlung weiterhin analog zu Härtefallfonds (600 Euro)
- In Lockdown-Monaten stattdessen: 000 Euro
KSVF (Künstlersozialversicherungs-Fonds)
- Verlängerung Q1 2022
- Aufstockung Dotierung von 40 auf 50 Euro
Ausdehnung Veranstalterschutzschirm
(Verlängerung Antragstellung bis 30. Juni 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023)
Comeback-Zuschuss Film (Ausfallshaftung)
Verlängerung der Antragstellung bis 30.06.2022, Gültigkeit bis 31.12.2022
Unverändert in Anspruch genommen werden können:
- Die Corona-Kurzarbeit
- Der Freistellungsanspruch für Risikogruppen
- Die Sonderbetreuungszeit und Freistellungsanspruch für Schwangere
- Sowie die Nutzung von Homeoffice als individuelle Vereinbarung zwischen AG und AN
Mittlerweile hat auch Wirtschaftsministerin Schramböck gemerkt, dass es weiterhin Hilfen und Unterstützung für Unternehmen braucht. Sie sagt zu den neuen Hilfen:
„Wir haben darauf vertraut, dass sich die Menschen impfen lassen. Leider waren es zu wenige. Jetzt müssen wir alles dafür tun, um die Situation zu entschärfen. Für die Betriebe braucht es nun unkomplizierte Lösungen, um die Folgen des Lockdowns abfedern zu können. Wir haben bereits bewährte Instrumente zur Verfügung gestellt, die wir nun rasch nutzen können.“
Wir nehmen Margarete Schramböck beim Wort und werden ganz genau hinsehen, ob diese Hilfen rasch ankommen!
Die 5. Notmaßnahmenverordnung gibts hier im Wortlaut!