Gewerbeordnung: Eine Berechtigung für alle freien Gewerbe
Jetzt ist es fix:
Künftig reicht ein Gewerbeschein für die 440 freien Gewerbe
Die Reform der Gewerbeordnung bringt eine echte Liberalisierung bei den freien Gewerben und unterstützt damit insbesondere GründerInnen und Ein-Personen-Unternehmen:
Eine Gewerbeberechtigung für alle Freien Gewerbe (SPÖ-Modell „Single Licence“):
- Wer eine Gewerbeberechtigung für ein Freies Gewerbe schon hat, darf die anderen 440 freien Gewerbe ohne zusätzliche Gewerbeberechtigung ausüben.
- Beispiel: Eine Nageldesignerin muss somit keine zusätzliche Gewerbeberechtigung haben, um Fotos für Ihre Social Media Seite zu machen
- Erst wenn einen Jahresumsatz von 30% überschritten wird, muss man jedes zusätzliche Gewerbe online bekanntgeben (Deklarationspflicht im GISA)
- Beraten statt Bestrafen: Bei Verstoß, Nachmeldung innerhalb von 3 Wochen
Keine teilreglementierten Gewerbe mehr
- Der Großteil der Teilgewerbe wird zu freien Gewerben (das gilt auch für den Huf- und Klauenschmied), nur Betonschneiden und Betonbohren sowie der Erdbau werden dem Baugewerbe zugeordnet.
Die Nebenrechte werden sowohl im reglementierten als auch im freien Gewerbe ausgeweitet
- Beispiel Reglementiertes Gewerbe: Tischler darf bis zu 15% pro Auftrag Steckdosen in der von ihm gebauten Küche anbringen. Ein Autofolierer darf bis zu 15% pro Auftrag ohne eine zusätzliche Gewerbeberechtigung Fahrzeuge lackieren.
- Beispiel Freies Gewerbe: Werbeagentur darf bis zu 30% pro Jahresumsatz Grafikdesign anbieten, ohne jede Formalität.
Zahl der reglementierten Gewerbe sinkt von 80 auf 75
- Arbeitsvermittlung und Erzeugung von kosmetischen Artikel werden freigegeben.
- Bündelung der Berufe: Herrenschneider darf künftig auch Damenröcke anfertigen, der Damenschneider einen Smoking und darüber hinaus Mieder. Der Orthopädie-Schuhmacher erhält die Lizenz, auch normale Schustertätigkeiten zu verrichten.
Bei der Grundumlage fallen Mehrfachzahlungen weg
- Wer mehrere Gewerbe innerhalb einer Fachorganisation gemeldet hat, muss nur noch einmal Grundumlage bezahlen. zB.: Bei einem Dachdecker, der auch Spengler ist, fällt nur mehr einmal die Grundumlage. Ein Bäcker und Konditor, der auch sein eigenes Mehl herstellt, zahlt derzeit drei Grundumlage, künftig nur noch eine.
Alle Bundesgebühren fallen weg
- Die Gewerbeanmeldung und -ummeldung, der GISA-Auszug und das Anlagenverfahren sind zukünftig gebührenfrei. Das gilt auch für den Zugang zum Online-Gewerberegister GISA.
Maßnahmen gegen Scheinselbstständigkeit umgesetzt
- Sogenannte „Pfuschgewerbe“ (Scheibtruhenführer, Verspachtler im Trockenausbau, Betonschneider, werden eingeschränkt. Diese gab es nur, damit sich Auftraggeber die Sozialversicherungsbeiträge ersparen. 60% aller Scheinselbstständigen werden damit eingefangen.
- Auch sollen nur Baumeister in Zukunft die Bauaufsicht durchführen können.
Weitgehende Verbesserungen für das Hotel- und Gastgewerbe
- Im Gewerbe „Beherbergung von Gästen“ können künftig auch zusätzliche Dienstleistungen, nämlich Massage und Wellnessdienstleistungen, Vermittlung oder Durchführung von Ausflügen, Vermittlung/Verkauf von Liftkarten, Ausstellungstickets etc., angeboten werden.
Entbürokratisierung und Beschleunigung bei Betriebsanlagenverfahren
- Errichtung von Betriebsstätten können schneller begonnen werden.
- Verkürzung der Genehmigungsverfahren von 4 auf 2 Monate
- Schnellere Genehmigung von Betriebsanlagen geringem Gefährdungspotential
- Entfall bestimmter Anzeigenpflichten
- Vorübergehende Anlagen, wie Pop-up-Stores, müssen nicht mehr genehmigt werden.
- Der Grundsatz „beraten vor strafen“ wird im Betriebsanlagenbereich etabliert.
Keine Zwei-Drittel Mehrheit für One-Stop Shop
Die angestrebte Konzentration der Verfahren (Naturschutz, Wasser, Bautechnik etc.) im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren – Stichwort One-Stop-Shop – wird nicht kommen. Dafür hätte es eine Zweidrittelmehrheit benötigt, wofür es bis dato noch nicht die notwendige Zustimmung von FPÖ oder Grünen gibt.