Scheinselbstständigkeit: Gesetz bringt Rechtssicherheit für Selbstständige
Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz soll mehr Rechtssicherheit für selbstständig Erwerbstätige schaffen und besseren Schutz vor nachträgliche und teure SVA-Zahlungen im Vorfeld abfedern. Ebenfalls soll auch die Rückverrechnung bezahlter Beiträge vereinfacht werden.
Künftig soll bereits bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch bestimmte Personengruppen mittels Fragebogen geprüft werden, ob eine Pflichtversicherung nach ASVG oder GSVG bzw. BSVG vorliegt (Vorabprüfung). Betroffen sind neue Selbstständige, bestimmte BetreiberInnen freier Gewerbe und Ausübende bäuerlicher Nebentätigkeiten.
Darüber hinaus kann auch eine – rückwirkende – Versicherungszuordnung auf Grund einer amtswegigen Sachverhaltsfeststellung oder auf Antrag der versicherten Person (oder ihres Auftraggebers) erfolgen.
Das neue Verfahren soll bereits mit 1. Juli 2017 in Kraft treten.