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SKANDAL! - Pannenserie bei Härtefallfonds reißt nicht ab!

  • Um die Höhe des Zuschusses aus dem Härtefallfonds zu ermitteln wird der, von den UnternehmerInnen angegebene, Umsatz für einen Corona-Monat mit einer Umsatzrentabilität multipliziert. Diese Umsatzrentabilität wird vom Finanzministerium übermittelt.
  • Schon alleine aus der Definition der Umsatzrentabilität (Gewinn geteilt durch Umsatz) geht hervor, dass sie nie über 100% liegen kann.
  • Wir haben nun aufgedeckt, dass diese Umsatzrentabilität in zwei uns vorliegenden Berechnungsauskünften klar falsch ist.
  • Die Auszahlung beträgt je nach Einkommen 80 - 90 % der Bemessungsgrundlage
  • Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt € 500,--

Rechenfehler bei Hilfsfond könnte UnternehmerInnen um tausende Euro bringen. Es besteht dringender Handlungsbedarf!

Der Härtefallfonds hat in den letzten Wochen für Aufsehen gesorgt. Zuerst waren die Kriterien zu streng gefasst, dann kamen die Gelder nicht bei den UnternehmerInnen an und jetzt das: „Dem SWV Wien wurden Berechnungsauskünfte zugespielt, die fehlerhaft sind und daher zu einer viel zu geringen Förderhöhe führen. Das Team Härtefallfonds der Wirtschaftskammer Wien hat einer Unternehmerin bereits bestätigt, dass es sich um einen Kommafehler handelt und dass dies kein Einzelfall sei. Wenn dieser Fehler bei einer großen Anzahl von Anträgen auftritt, wurden hunderte UnternehmerInnen um eine angemessene Förderung aus dem Härtefallfonds gebracht“, berichtet Christoph Matznetter, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Österreich (SWV).

Matznetter erklärt weiter: „Um die Höhe des Zuschusses aus dem Härtefallfonds zu ermitteln wird der, von den UnternehmerInnen angegebene, Umsatz für einen Corona-Monat mit einer Umsatzrentabilität multipliziert. Diese Umsatzrentabilität wird vom Finanzministerium übermittelt. Wir haben nun aufgedeckt, dass diese Umsatzrentabilität in zwei uns vorliegenden Berechnungsauskünften klar falsch ist.“ Sie beträgt in den zwei angesprochenen Fällen nämlich 477,68% beziehungsweise 550,98%. Schon alleine aus der Definition der Umsatzrentabilität (Gewinn geteilt durch Umsatz) geht hervor, dass sie nie über 100% liegen kann. „In diesen Berechnungen wird also davon ausgegangen, dass der Gewinn fast 5-mal so groß wie der Umsatz ist. Das ist jedoch gar nicht möglich“, erklärt Matznetter. Dass hier „das Komma um eine Stelle verrutscht ist“ wurde in einer Mail des Team Härtefallfonds der Wirtschaftskammer Wien bestätigt. Die betroffene Person wurde an das Finanzamt verwiesen, wo sie ebenfalls keine Auskunft bekam.

Dieser Fehler zieht sich durch die Berechnung und führt dazu, dass für die betroffenen UnternehmerInnen ein Einkommen während des Corona-Monats berechnet wird, welches höher ist als das durchschnittliche Monatseinkommen vor Corona. Die UnternehmerInnen hätten also den Berechnungen zufolge einkommensmäßig von der Pandemie profitiert und bekommen daher aus dem Härtefallfonds lediglich die Mindestfördersumme von 500 Euro. „Rechnet man mit der korrekten Umsatzrentabilität ergibt sich ein Zuschuss von fast 2.000 Euro. Das ist ein Skandal! Diese UnternehmerInnen wurden durch Schlamperei der Türkis-Grünen Bundesregierung erneut um ihre Entschädigung gebracht“, ärgert sich Matznetter.

„Uns kommt es schon lange Zeit merkwürdig vor, dass so viele UnternehmerInnen berichten, dass sie nur 500 Euro aus dem Härtefallfonds bekommen. Nun haben wir vielleicht die Erklärung“, berichtet der SWV-Präsident. Leider ist es für den SWV noch nicht nachvollziehbar, wie weitreichend dieser Rechenfehler ist und wie viele UnternehmerInnen betroffen sind. Die Selbstständigen können für die Phase 2 des Härtefallfonds eine Berechnungsauskunft anfordern. Aufgrund der bürokratischen Hürden, ist die Anforderung dieser Auskunft jedoch mühselig.

Wird Auskunft gezielt verweigert?

Die bisherige Recherche legt nahe, dass der oben genannte „Kommafehler“ bei den übermittelten Daten des Finanzamts Wien zu finden ist. Zahlreiche UnternehmerInnen haben nach Bekanntwerden des Fehlers die Berechnungsauskunft beantragt. In Beispielen aus Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg wurde die Information trotz bürokratischer Hürden zeitnah übermittelt. Nur in Wien warten die Betroffenen bereits seit über zehn Tagen auf die Auskunft. „Soll hier der Fehler verschleiert werden?“, fragt sich Matznetter. „Um für Aufklärung zu sorgen bitten wir alle Selbstständigen um ihre Mithilfe: mit einer Mail an die WKÖ kann die Berechnungsauskunft angesucht werden“, erklärt Matznetter. „Unterstützen Sie uns bitte in der Aufklärung und senden Sie uns Ihre Berechnungsauskunft, in der Sie die persönlichen Daten schwärzen, an: office@wirtschaftsverband.at“

Parlamentarische Anfrage und Forderung nach schnellstmöglicher Aufklärung

„Natürlich werde ich in meiner Funktion als SPÖ-Wirtschaftssprecher im Parlament auch eine parlamentarische Anfrage an den Finanzminister einbringen, um der Sache auf den Grund zu gehen. Das Chaos des Finanzministers ist untragbar! Offensichtlich beherrscht Herr Blümel nicht einmal die Grundrechnungsarten, auch im Fixkostenzuschuss soll es laut Berichten von UnternehmerInnen einen Rundungsfehler geben“, ärgert sich Matznetter. „Diese Pannenserie darf nicht länger auf dem Rücken der UnternehmerInnen ausgetragen werden. Gernot Blümel musste sich schon einmal einem Misstrauensantrag stellen, nach diesem erneut gravierenden Fehler ist er definitiv rücktrittsreif!“.

 

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