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Steuerdumping am Bau

Fakt 1: Von 2010 bis 2015 wurden in Österreich Bauleistungen im Wert von mehreren hundert Millionen Euro importiert. Vorwiegend aus Ungarn, Slowenien, Slowakei, Polen.

Fakt 2: Ungarische UnternehmerInnen können aufgrund der geringeren Steuer- und Abgabenbelastung auf österreichischen Baustellen um 25 % billiger anbieten.

Als Maßnahme gegen Billigkonkurrenz haben wir nicht nur schärfere Regeln gegen Lohn- und Sozialdumping durchgesetzt, sondern wollen wir auch gegen Steuervermeidung am Bau vorgehen. Auf Druck der SPÖ wird derzeit das bilaterale Steuerabkommen mit Ungarn neu verhandelt. Dieses erlaubt den Firmen, auf ihre in Österreich erzielten Gewinne bis zu 24 Monate lange keine Steuern zu bezahlen.

Was ist das Problem?

Es ist bekannt, dass österreichisches Baugewerbe unlauterem Wettbewerb von ausländischen Anbietern aufgesetzt ist (Lohn- und Sozialdumping). Weniger bekannt ist, dass ausländische AnbieterInnen steuerliche Vorteile in Österreich haben.

Bsp.: Aus Ungarn hat Österreich im oben genannten Zeitraum 247 Millionen Euro mehr importiert als exportiert.

Es arbeiten also mehr ungarische Mauern, Dachdecker, Elektriker, Maler, etc. auf österreichischen Baustellen, als umgekehrt österreichische Unternehmen auf ungarischen Baustellen.

Auswirkungen

Der Abfluss von rund 100 Millionen Euro an Bauleistungen in die osteuropäischen Nachbarstaaten „kostet“ 1.500 bis 2.000 österreichische Arbeitsplätze und mehr als 40 Millionen Euro Steuern pro Jahr.

Während Überlassungen im Prinzip dort besteuert werden, wo die Wertschöpfung stattfindet (Tätigkeitsstaat), kommt es bei den Entsendungen auf die Dauer an.

Zudem bilden die steuerlichen Regelungen mit den osteuropäischen Nachbarstaaten einen enormem Wettbewerbsnachteil für österreichische Betriebe im Bauhaupt- und –nebengewerbe. Sie kommen einer Importförderung für ausländische Bauleistungen nach.

Warum geht das?

Das Hauptproblem sind die langen Baustellenfristen in den Doppelbesteuerungsabkommen mit den osteuropäischen Nachbarstaaten, die die gesetzliche Regelung von 6 Monaten „aushebeln“ (s. Baustellenfrist lt Doppelbesteuerungsabkommen, 183-Tage Regel, Frist lt EU VO 883/2004).

Ungarn hat eine Sonderregelung, dort liegt die Frist bei 24 Monaten. Das bedeuet, dass ein ungarisches Bauunternehmen auf einer österreichischen Baustelle länger als 24 Monate tätig sein kann, bevor eine Betriebsstätte und damit körperschaftssteuer- und kommunalsteuerpflichtig in Österreich wird.

Die langen Fristen erlauben nicht nur Besteuerung der Gewinne mit niedrigen Gewinnsteuersätzen in Osteuropa (Ungarn zB mit 9 %), sondern auch die Umgehung der 183-Tage-Regel, weil das ausländische Bauunternehmen nur halbjährlich seine Arbeitsplätze austauschen muss, um die Lohnsteuer in Österreich zu vermeiden.

Als Faustregel kann festgehalten werden: je kürzer die Baustellenfrist und je strenger die Zusammenrechnung, desto stärker wurde im Tätigkeitsstaat besteuert und umgekehrt.

Daher fordert die SPÖ: Weg mit der Import-Förderung von Bauleistungen!

  • Verkürzung der Baustellenfristen in Richtung der gesetzlichen Definition von 6 Monaten
  • Abschaffung der Ungarischen Sonderregelung von 2 Jahren
  • Klare und einheitliche Regeln bzgl. Zusammenrechnung und missbräuchliche Vermeidung derselben

Sollten die Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen, sollte eine gesetzliche Lösung gefunden werden (treaty override - Vertragsaußerkraftsetzung)

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