U-Bahn-Bau: Soforthilfe für Kleinunternehmen
Foto: Wiener Linien/Johannes Zinner
Mit dem Bau der U5 und der Verlegung der U2 werden in Wien künftig stark frequentierte Linien entlastet und Fahrzeiten verkürzt. Auch viele Geschäfte werden für ihre Kundinnen und Kunden besser erreichbar sein. Bis es aber soweit ist, steht betroffenen Klein- und Mittelunternehmen eine herausfordernde Zeit bevor. Um sie dabei zu unterstützen, wurde das bisher größte U-Bahn-Bau-Soforthilfe-Paket geschnürt.
Die Förderung können Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten beantragen, die ihren Standort an den Strecken des U-Bahn-Baus haben und einen Umsatzrückgang verzeichnen. Sie werden etwa bei den laufenden Mietkosten unterstützt. Pro Unternehmen und Jahr stehen maximal 14.500 Euro zur Verfügung.
Online-Antrag ab 1. November
"Uns ist es wichtig, dass den betroffenen Betrieben rasch und flexibel geholfen wird. Daher zahlen wir das Geld aus, wenn es benötigt wird und nicht im Nachhinein. Zusätzlich haben wir in der Wirtschaftsagentur für die Fragestellungen zu den Förderungen eine eigene Anlaufstelle eingerichtet", so Gerhard Hirczi, Geschäftsführer der Wirtschaftsagentur Wien. Insgesamt stehen bis 2021 knapp 3,8 Millionen Euro bereit. Anträge können ab 1. November 2018 online bei der Wirtschaftsagentur Wien gestellt werden.
Die Soforthilfe im Überblick
Wer kann um die Förderung ansuchen?
- Unternehmen in Erdgeschosszonen, die weniger als 50 Beschäftigte haben, und die
- Mitglied bei der Wirtschaftskammer Wien sind,
- einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von unter zehn Millionen Euro vorweisen.
- Förderkriterien: Es müssen mindestens zwei Arten von Beeinträchtigungen, die im direkten Zusammenhang mit der Bautätigkeit stehen, ein halbes Jahr lang vorliegen.
- Beispiele: Die Sicht auf den Betrieb wird durch Bauzäune beeinträchtigt, oder Lieferwägen können den Betrieb wegen der Bauarbeiten nicht anfahren.
Was wird gefördert?
- Finanzielle Unterstützung gibt es für den Mietzins inklusive Betriebskosten und Erhaltungsbeitrag (ohne Umsatzsteuer), sowie für individuelle Maßnahmen, die geeignet sind, Umsatzrückgänge hintanzuhalten oder zu minimieren.
- Insgesamt ermöglicht die U-Bahn-Bau-Soforthilfe Förderungen in Höhe von maximal 14.500 Euro pro Jahr.
Wann wird die Förderung ausbezahlt?
- In Zukunft wird die Förderung im Vorhinein ausbezahlt und erst im Nachhinein abgerechnet. Nach Abschluss des geförderten Projekts bzw. nach Ablauf des Geschäftsjahres muss ein Bericht inkl. Endabrechnung der angefallenen Projektkosten vorgelegt werden.
Wo kann man die Soforthilfe beantragen?
- Anträge können ab November 2018 bis Ende 2021 online eingereicht werden unter: www.wirtschaftsagentur.at