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Gründen soll wieder Spaß machen!

Für unsere GründerInnen erledigt:

  • Stufenweise Senkung der Lohnnebenkosten: Die Bunderegierung hat sich zu einer stufenweisen Senkung der Lohnnebenkosten bis 2018 im Ausmaß von 1 Milliarde Euro pro Jahr bekannt.
  • Beschäftigungsbonus ab 1. Juli 2017: 50-prozentige Förderung der Lohnnebenkosten für die Dauer von drei Jahren.. Ein Impuls, der bis zu 160.000 neue Arbeitsplätze bewirken soll.

42% aller neuen Arbeitsplätze werden von Start-ups und Neugründungen geschaffen. Umso wichtiger ist es, GründerInnen und ihren Fortbestand gezielt zu fördern und so die Zukunft der österreichischen Wirtschaft positiv mitzugestalten.

Wie bekomme ich den Beschäftigungsbonus?

Die Anträge werden über das aws und ÖHT abgewickelt. Das neue Förderungsprogramm wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) durch aws und ÖHT abgewickelt.

  • Lehrlingsoffensive: mit Förderprogrammen müssen wir ein hohes Bildungsniveau der Lehrlinge erreichen, von dem die Betriebe profitieren. Wir sind für Förderkurse vor dem Beginn der Lehre – damit sichergestellt ist, dass die jungen Burschen und Mädchen das richtige „Rüstzeug“ für eine erfolgreiche Ausbildung mitbringen. Denn an der Qualität der Lehrausbildung in Österreich zweifelt niemand – es wird Zeit, dass auch das Bildungsniveau der Lehrlinge eines ist, mit der die Wirtschaft zufrieden sein kann.
  • Leistbare Kredite: Besonders die Kleinen in der heimischen Wirtschaft klagen über fehlende Finanzierung für ihre Investitionen, weil sie die notwendigen Kredite nicht bekommen. Dabei sind Investitionen in das eigene Unternehmen wichtige Faktoren für Wachstum und Erfolg. Für diese Investitionen sind Kredite, Haftungen und Förderungen notwendig. Ein schneller und leichterer Zugang zu leistbaren Krediten sichert ihnen nicht nur die betriebliche Existenz, sondern auch das nachhaltige Überleben. Daher treten wir dafür ein, Unterstützung für österreichische Unternehmen bereitzustellen, die wirklich auch zugänglich sind.
  • Forschung und Entwicklung begünstigen: Die Bundesregierung hat die Erhöhung der Forschungsprämie beschlossen
  • Kreativwirtschaft fördern: Eine bessere Verknüpfung von Kultur- und Wirtschaftspolitik ist nötig, um das Zukunftspotenzial des kreativen Sektors voll entwickeln zu können. Auch brauchen wir eine umfassende Förderstrategie, mehr Beratung und Know-how-Transfer für unsere kreativen Unternehmen.

Das neue Start-up Paket

Die Bundesregierung ist hier auf dem richtigen Weg. Steuerliche Anreize für investierende Betriebe kurbeln nämlich die Konjunktur an und schaffen Jobs.

  • Beschäftigungsbonus: spürbare Reduktion der Lohnnebenkosten von bis zu 30.000 Euro bei den ersten drei MitarbeiterInnen für die ersten drei Jahre
  • Einführung der One-Stop-Shops, um Gründungsdauer zu halbieren
  • Zusätzliche 100 Mio. Euro Förderungen für die Start-Phase. Damit sollen 1.000 neue Start-ups entstehen.
  • Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft wird umgesetzt

Start-ups sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort, denn junge UnternehmerInnen schaffen neue Arbeitsplätze, beleben die Wirtschaft und macht sie insgesamt krisenfester.

Crowdfunding und Crowdfinancing

Crowdfunding ist eine alternative Art der Unternehmensfinanzierung, die ihren Ursprung in der Spendenfinanzierung hat, aber auch als mögliches Finanzierungsmodell für Start-ups oder regional bedeutende Unternehmen gesehen wird.

Die gesetzliche Verankerung von Crowdinvesting ist daher ein wichtiger Meilenstein zur Förderung junger Unternehmen. Unsere Forderung nach alternativen Finanzierungsformen mit entsprechendem Anlegerschutz wurde damit erfolgreich umgesetzt.

Bisher fehlt den heimischen Start-ups und Gründerinnen und Gründern oftmals das nötige Kapital zu Umsetzung ihrer Ideen, da sie von den Banken keine Kredite bekommen. Mit Crowdfunding und Crowdfinancing ist eine gut gelungene Symbiose zwischen Anlegerschutz und Interessen der Emmitenten erreicht worden", sagt Christoph Matznetter. Für uns stehen einige Voraussetzungen außer Frage: Es dürfe keine Deregulierung des Kapitalmarktes und keine Auflockerung des Anlegerschutzes geben. Wer ein Bankengeschäft betreibt, muss sich an die Regeln halten.Klar ist, dass bei einer großen Unternehmensanleihe alle Informationspflichten, wie beispielsweise die Prospektpflicht eingehalten werden müssen. Ein Gewerbebetrieb, der sich für eine bestimmte Zeit Geld borgt, oder ein EZA-Projekt, muss das mit geringen Auflagen tun können.
Um wieder Wachstum zu generieren, ist es weiters dringend notwendig, Finanzierungen für KMU-Kredite anzuregen, und zur Verfügung zu stellen, um dadurch die durch Basel II und III ausgelöste Kreditklemme zu lösen.
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