Brauchen eine Reform, die den Zusatz 4.0 auch verdient
Daher lautet unser Appell: Bauen wir die Schrebergärten ab und machen wir Platz für blühende Gärten, die effizient zu verwalten sind.
Faktor 10 soll Faktor 1 werden - Wahlrecht reformieren. Bis zur Novembersitzung des Wirtschaftsparlaments wird ein Reformvorschlag für das Wirtschaftskammerwahlrecht ausgearbeitet.
Es muss daher über eine andere Form der Kammerfinanzierung nachgedacht werden. Derzeit ist es so, dass der Anteil des Nutzens bei der Industrie deutlich höher ausfällt. EPU haben nämlich kaum etwas von der Absenkung der KU1 und KU2, auch werden diese nicht in der Außenwirtschaft der WKÖ repräsentiert. Daher muss ein einheitliches Finanzierungssystem gefunden werden, dass der Größe der Betriebe und ihrer Leistungsfähigkeit entspricht. Auch braucht es mehr Transparenz in der Struktur, sowie die Vereinheitlichung des Faktors 10.
Faktor 10 soll Faktor 1 werden - Wahlrecht reformieren. Bis zur Novembersitzung des Wirtschaftsparlaments wird ein Reformvorschlag für das Wirtschaftskammerwahlrecht ausgearbeitet.
Die Anträge zur Anhebung der Bemessungsgrundlage bei der KU1 auf 300.000 Euro, sowie die Deckelung der Grundumlage auf höchstens drei pro Mitglied wurden ebenfalls erwartungsgemäß abgelehnt.
Für eine grundsätzliche Reform des Wirtschaftskammerwahlrechts sieht der SWV derzeit keine gemeinsame Schnittmenge mit den anderen Fraktionen. Deshalb wurde per Abänderungsantrag beschlossen, dass eine Arbeitsgruppe bis zur Sitzung des Wirtschaftsparlamentes am 30.11.2017 eine Beschlussvorlage ausarbeiten soll.
WKÖ-Reform 4.0 im Überblick
- Ab 2019 will WKÖ 134 Mio. Euro einsparen
- Die Kammerbeiträge sollen um 15 Prozent, sprich 100 Mio. weniger Einnahmen, gesenkt werden
- 34 Mio. werden für neue Serviceleistungen investiert
- Die Mehrfachmitgliedschaften fallen vorerst in der Fachgruppe
- Entstehung von Kompetenzzentren, um den Faktor 10 (neun Landerkammern und eine Bundeskammer) zu reduzieren
- Insgesamt sinken die KU1 und KU2 damit laut WKÖ um 52 Mio. Euro.
- Bei Gründungen soll im ersten Jahr die Grundumlage wegfallen, das entlastet Start-ups insgesamt um 6 Mio. Euro.
Bei der Kammerumlage 1 (KU1) werden künftig Investitionen nicht mehr berücksichtigt, wodurch sich Unternehmen pro Jahr künftig 20 Mio. einsparen. Die Großzahler werden bei der degressiven Abschreibung der KU1 um 15 Mio. Euro entlastet.
Die Kammerumlage 2 (KU2, wird von der Lohnsumme errechnet) soll um 5 Prozent abgesenkt werden. Das entspricht einer Senkung der Lohnnebenkosten um 17 Mio. Euro.